Wir nehmen es genau!

Beleuchtungsplanung

Eruierung der rechtlichen Vorschriften

Was ist zunächst zu beachten?

Für Beleuchtungsanlagen sind verschiedene Vorschriften maßgebend, die für einen rechtssicheren Betrieb notwendigerweise erfüllt werden müssen. Neben der Arbeitsstättenrichtline ASR 3.4 ist hier vor allem die DIN EN 12464-1 zu beachten, welche europäische Vorgaben in nationale Vorschriften umsetzt. Bevor wir mit Ihnen gemeinsam ein Projekt umsetzen, wird dieser Punkt als Ausgangsbasis tiefgreifend geprüft. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen diesbezüglich gern bei Fragen!

Erstellung der Beleuchtungsplanung

Individuelles 3D Objekt

Uns ist es wichtig, dass Sie schon von vornherein wissen, wie Ihre Beleuchtung später mal aussehen soll. Mit unseren Programmen sowie unserem Know-how können wir Ihr Gebäude detailgetreu darstellen und darin unsere Beleuchtungslösung implementieren.

Unter der Einhaltung des bereits festgelegten rechtlichen Rahmens sowie unter Beachtung der Behaglichkeit stimmen wir mit Ihnen gemeinsam ab, wie Ihr Objekt beleuchtet werden soll.

Optimierung & Angebot

Finishing

Nach eingehender Abstimmung mit Ihnen und nachdem alle beteiligten Parteien Ihre Zustimmung gegeben haben, freuen wir uns darauf, Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu dürfen.

 

Für uns endet der Service noch längst nicht, wie wir nach Lieferung für Sie da sein können erfahren Sie hier:

Wir sind für Sie da

Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?

Neben der Beleuchtungsplanung bieten ein breites Dienstleistungsspektrum an